BDAS Bundesebene
Der Bundesvorstand wird alle zwei Jahre auf der Bundeskonferenz (BuKo) gewählt, zu der jede Hochschulgruppe drei gewählte Delegierte entsenden kann.Voraussetzung für das Entsenden von Delegierten ist, dass der HSG Vorstand beim Bundesvorstand gemeldet ist.
Der Bundesvorstand, bestehend aus bis zu neun Mitgliedern, wählt anschließend in seiner konstituierenden Sitzung:
- eine Bundesvorsitzende,
- ein Bundesvorsitzender
- eine/n Generalsekretär_in
- einen Finanzvorstand
als geschäftsführenden Vorstand.
Darüber hinaus können bis zu fünf weitere Bundesvorstandsmitglieder gewählt werden.
Der Aufsichtsrat des BDAJ überwacht die finanziellen Tätigkeiten, sowohl des BDAJ als auch des BDAS und legt bei der Vollversammlung darüber einen Bericht vor. Die Schiedskommission wacht (auf schriftlichen Antrag) über die sonstigen Arbeiten der Personen im Verband, hier auch für den BDAJ und BDAS.