Die folgende kurze Einführung beschreibt und illustriert den strukturellen Aufbau des Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. (kurz BDAJ) zu dem der BDAS untergliedert ist:

Der BDAJ (ehemals AAGB als Akronym aus dem türkischen Almanya Alevi Gençler Birliği – Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V.) ist die 1994 gegründete eigenständige Jugendorganisation der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. Aktuell sind über 20.000 Mitgliedsfamilien unter dem Dach der AABF organisiert; nach Untersuchungen vertritt die AABF die Interessen von über 250.000 Menschen und ist eine nach dem Grundgesetz anerkannte Religionsgemeinschaft. Die AABF koordiniert den Alevitischen Religionsunterricht (ARU) als ordentliches Schulfach mittlerweile in neun Bundesländern. Die Co-Bundesvorsitzenden des BDAJ sind mit einer Stimme kooptiertes Bundesvorstandsmitglied der Erwachsenengemeinde. Weltoffenheit und Toleranz, die Bereitschaft zum interreligiösen und interkulturellen Dialog, Solidarität, Humanismus sowie unser striktes Veto gegen religiösen Fundamentalismus und Nationalismus sind wesentliche Eckpfeiler unseres Verständnisses.

Die Grafik stellt die Verbandsstruktur des BDAJ dar

BDAS Bundesebene

Der Bundesvorstand wird alle zwei Jahre auf der Bundeskonferenz (BuKo) gewählt, zu der jede Hochschulgruppe drei gewählte Delegierte entsenden kann.Voraussetzung für das Entsenden von Delegierten ist, dass der HSG Vorstand beim Bundesvorstand gemeldet ist.
Der Bundesvorstand, bestehend aus bis zu neun Mitgliedern, wählt anschließend in seiner konstituierenden Sitzung:

  • eine Bundesvorsitzende,
  • ein Bundesvorsitzender
  • eine/n Generalsekretär_in
  • einen Finanzvorstand

als geschäftsführenden Vorstand.

Darüber hinaus können bis zu fünf weitere Bundesvorstandsmitglieder gewählt werden.

Der Aufsichtsrat des BDAJ überwacht die finanziellen Tätigkeiten, sowohl des BDAJ als auch des BDAS und legt bei der Vollversammlung darüber einen Bericht vor. Die Schiedskommission wacht (auf schriftlichen Antrag) über die sonstigen Arbeiten der Personen im Verband, hier auch für den BDAJ und BDAS.